Nur nicht Stillhalten: Gegen Kontaktversuche des Ex wehren
Berlin (dpa/tmn) - Kurz nach der Trennung ist es nicht ungewöhnlich, dass der oder die Ex nur schwer loslassen kann. Kommen aber nach Monaten oder Jahren immer wieder Anrufe, nervt das und kann bedrohlich wirken.
Aussitzen sollten Betroffene das Problem auf keinen Fall.
Es sind eigentlich ganz harmlose Worte wie die Frage nach dem Befinden. Doch es gibt Menschen, von denen möchte man diese Nachfragen nicht hören. Zum Beispiel vom Ex-Partner, von dem man sich bereits vor Monaten oder gar Jahren getrennt hat.
„Es gibt zwei Personengruppen, die nach einer Trennung keine Ruhe geben“, erklärt Wolfgang Krüger, Psychotherapeut und Buchautor in Berlin. „Die eine sind diejenigen, die die Trennung kalt erwischt hat und die schon in der Beziehung recht abhängig von dem anderen waren.“ Die andere Gruppe sind Menschen mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. „Für sie ist jede Form von Trennung eine unendliche Kränkung“, erklärt Krüger.
Möglicherweise gehört der Ex weder zu der einen noch zu der anderen Gruppe. Der Grund der Belästigung ist eigentlich egal - sie soll enden. Zumal, wenn es nicht bei harmlosen Kontaktversuchen bleibt, sondern jemand beleidigend wird oder gar droht. „In der Regel geht es darum, die Macht zu erhalten“, sagt Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein in Berlin.
„Etwa 80 Prozent der Opfer sind Frauen“, sagt Andreas Mayer, Geschäftsführer der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Manch eine trifft sich mit dem Ex, um den eigenen Standpunkt klarzumachen. Damit begeht sie aber schon den ersten Fehler. Der zweite: Wenn man versucht, dem anderen freundschaftlich zu begegnen.
Wichtig ist, dem anderen sehr deutlich zu sagen, dass man keinen Kontakt wünscht und in Ruhe gelassen werden möchte. Diesen Wunsch kann mann auch schriftlich formulieren. Im Zweifelsfall haben Betroffene damit einen Beweis. Weitere Versuche des anderen, Kontakt aufzunehmen, sollten konsequent ignoriert werden. „Dadurch würde sich die Person bestärkt fühlen, weiterzumachen. Jede Reaktion lässt denjenigen hoffen“, sagt Mayer.
Er rät, jede SMS, jede Mail und jeden Anruf des früheren Partners genau zu dokumentieren. „Am besten legt man sich einen Kalender zu, in dem man Inhalt und Uhrzeit des Anrufs oder der SMS festhält.“
Viele Menschen glauben, dass sie erst bei Stalking Hilfe von der Polizei bekommen. Das ist falsch. „Auch Belästigung wie Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, SMS, Mails oder das Schicken von Blumen reichen unter Umständen als Straftatbestand aus“, sagt Mayer.
Ein Anwalt schreibt den Belästiger laut Becker mit der Ansage an, den Mandanten in Ruhe zu lassen. Beeindruckt das den Ex-Partner nicht, kann man eine Unterlassungsverfügung bei Gericht beantragen, in der weitere Kontaktversuche untersagt werden. In diesem Fall ist es sehr hilfreich, wenn alle Belästigungen schriftlich festgehalten wurden.
Alternativ kann man bei der Polizei Anzeige wegen des Verdachts auf Nachstellung erstatten. Im Laufe der Ermittlung wird Kontakt mit dem Belästiger aufgenommen und er muss Rede und Antwort stehen.
Die Hoffnung, dass es irgendwann von selbst aufhören wird, erfüllt sich laut Becker nur selten. Nach Erfahrung der Polizei beginnt es in manchen Fällen harmlos, steigert sich dann aber und kann gefährlich werden. „Man sollte sich frühzeitig wehren. Das ist der einzige Weg, um aus dem Ärger herauszukommen“, rät Mayer.