Ohne Blut und Tränen: Seriöse Spendensammler erkennen
Berlin (dpa/tmn) - Ihre Spendierhosen ziehen die Deutschen besonders gern kurz vor Weihnachten an. Die Bereitschaft zum Spenden ruft aber auch Betrüger auf den Plan. Wer allzu leichtfertig gibt, tut im schlimmsten Fall Kriminellen etwas Gutes.
Schmutzige Kindergesichter, einsame Greise, weinende Verwundete - solche Bilder erschüttern. Gerade zur Weihnachtszeit, wenn die Spendensammler unterwegs sind, begegnen sie einem überall. Sind die Fotos allzu rührend und die Texte regelrecht vorwurfsvoll, raten Verbraucherschützer zur Vorsicht. Seriöse Organisationen versuchen nicht, Geld über das schlechte Gewissen einzutreiben. Sie klären auf, setzen aber niemanden unter Druck. Was Verbraucher beachten sollten, damit die Spendierhose nicht zwickt.
Wie erkenne ich eine seriöse Organisation?
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat eine Liste mit gut 250 vertrauenswürdigen Organisationen zusammengestellt und ihnen ein Spendensiegel verliehen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt das orange-grüne Siegel mit weißen Sternen zur Orientierung. Es kennzeichne Einrichtungen, die eindeutig und sachlich werben, sparsam wirtschaften und nachprüfbar ausweisen, wie sie das Geld verwenden. Die Verbraucherschützer weisen aber auch darauf hin, dass das DZI nur Spendensammler prüft, die die Kosten für die Prüfung übernehmen. Gerade kleinere Organisationen verzichten auf die Zertifizierung, um Geld zu sparen. Fehlt das Siegel, bedeute das nicht zwangsläufig, dass die Einrichtung unseriös ist.
Was sind eindeutige Warnsignale?
Druck und Mitleid-Heischen. „Wenn ich mich unter Druck gesetzt fühle, muss ich das Gespräch beenden“, sagt Burkhard Wilke vom DZI. „Es gibt keinen Grund, ein Gespräch weiterzuführen, bei dem ich mich übervorteilt fühle.“ Praktisch heißt das: die Wohnungstür vor den Spendensammlern schließen oder in der Fußgängerzone einfach weitergehen. Auch stark gefühlsbetonte Werbung ist laut Wilke ein schlechtes Zeichen. Soll mit Fotos von Folteropfern, hungernden Kindern oder gequälten Tieren Mitleid erregt werden, steckten möglicherweise nur gestellte Aufnahmen dahinter, warnt die Verbraucherzentrale in einem Ratgeber.
Darf jeder einfach sammeln?
Inzwischen fast schon. Nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen ist das Sammeln ohne Genehmigung verboten. In den übrigen zwölf Bundesländern genüge es, einen Verein mit Satzung zu gründen. Heute müssen nicht einmal mehr die Sammeldosen verplombt sein.
Spende ich Geld am besten bar oder per Überweisung?
Die wenigsten Organisationen nehmen Barspenden an, hat Wilke beobachtet. „Aber nur weil eine Organisation keine Barspenden entgegennimmt, heißt das noch nicht, dass sie seriös ist.“ Allenfalls kleine Beträge eignen sich für Barspenden. Ab fünf Euro empfiehlt der Experte eine Überweisung.
Sind Geldspenden besser als Sachspenden?
„In der Regel ja“, sagt Wilke. Denn bei Sachspenden ist der Aufwand für die sammelnde Organisation oft sehr hoch. Kuscheltiere, Möbel oder Fahrräder müssen transportiert und gelagert werden. Das kostet Geld. Kommen Zusatzkosten auf die Organisation zu, ist das also ein Nachteil für beide Seiten. Oft können Produkte sogar günstiger vor Ort gekauft werden - das fördert dort außerdem die Wirtschaft. „Möglichst viel von der Spende sollte ankommen. Das ist ja, was der Spender will.“ Sachspenden sind okay, wenn eine seriöse Organisation gezielt darum bittet.
Kann ich eine Spende wieder zurückziehen?
Grundsätzlich gilt: Eine Rückerstattung ist juristisch nur schwer durchzusetzen. Weil eine Spende eine freiwillige Gabe ohne Gegenleistung ist, gilt das Widerrufsrecht nicht. „Das gilt nur bei Leistungen mit Gegenleistungen.“ Aber: „Organisationen mit gutem Namen werden das schon machen, wenn man sie darum bittet, denn sie haben ja viel zu verlieren“, sagt Wilke. Dauerspenden oder Kinderpatenschaften lassen sich dagegen jederzeit beenden. „Da muss ich auch kein schlechtes Gewissen haben.“
Kann ich Spenden steuerlich absetzen?
Ja. Steuerlich absetzbar sind alle Beträge, die einen Anteil von 20 Prozent der persönlichen Einkünfte nicht übersteigen. Sie gelten dann als Sonderausgaben, teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern mit. Voraussetzung sei, dass der Empfänger „steuerbegünstigte Zwecke“ erfülle und das dem Spender auch mit einem offiziellen Nachweis bestätigen kann. Unter anderem Kirchen oder Stiftungen, aber auch Schulen oder Museen seien in der Regel solche Einrichtungen. Keinen Steuernachlass gibt es bei Sach- oder Geldspenden, die direkt an hilfsbedürftige Personen gehen. Das sei etwa der Fall, wenn man Verwandten Geld gibt, die nach dem Hochwasser im vergangenen Frühsommer ihr Haus renovieren müssen.