Pflegegutachter nach seiner Ausbildung und Erfahrung fragen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Gutachter stellen fest, inwieweit Angehörige pflegebedürftig sind. Nicht immer ist jedoch gewährleistet, dass der Gutachter die richtige Ausbildung mitbringt. Daher kritisch sein und nachfragen.

Nicht nur Senioren, sondern auch Kinder können schwer pflegebedürftig sein. Um festzustellen, wie stark kranke oder behinderte Kinder eingeschränkt sind, kommt ein Gutachter in die Familie. Bei dem Hausbesuch für die Einschätzung sollten sich die Eltern auf jeden Fall nach seiner Profession und der Erfahrung in der Begutachtung von Kindern erkundigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Denn es ist vorgeschrieben, dass die Pflegebedürftigkeit von Kindern nur durch besonders geschulte Gutachter erfolgen darf. Eltern können also erwarten, dass Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Kinderärzte zu ihnen nach Hause bekommen.

Werden pflegebedürftige Senioren begutachtet, sollten Angehörige ebenfalls nach dem Beruf und der Fachrichtung des Gutachters fragen. Denn wollen sie gegen die festgelegte oder eine abgelehnte Pflegestufe Widerspruch einlegen, haben sie bessere Chancen, wenn sie belegen können, dass der Gutachter für die Einschätzung nicht qualifiziert genug war.

Service:

Die neue Broschüre „Pflegegutachten und Pflegetagebuch“ ist für 7,90 Euro unter anderem bei der Verbraucherzentrale Hamburg erhältlich.
Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann das Buch auch telefonisch unter +49 40 24832104 oder im Internet bestellt werden.