Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Extra-Urlaub

Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer einen Angehörigen pflegt und gleichzeitig voll berufstätig ist, stößt schnell an seine Grenzen - körperlich wie psychisch. Dafür hat der Gesetzgeber vier Wochen Extra-Urlaub pro Jahr vorgesehen.

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Pflegende Angehörige können sich bis zu 28 Tage im Jahr freinehmen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin. Laut Pflegeversicherungsgesetz stehen Angehörigen und ehrenamtlichen Kräften vier Wochen Urlaub im Jahr zu, um sich zu erholen. Die Kosten für das Betreuen des Hilfsbedürftigen während des Urlaubs übernimmt die Pflegekasse auf Antrag. Für diese sogenannte Ersatzpflege zahlt sie maximal 1550 Euro im Jahr.

Die Ersatzpflege muss nicht am Stück beansprucht werden. Für Angehörige, die sich zum Beispiel um einen Demenzkranken kümmern, kann es sinnvoller sein, einzelne Urlaubstage statt mehrere Wochen zu nehmen.

Für Helfer, die eine Ersatzpflege für weniger als acht Stunden am Tag benötigen, gilt nur, dass diese den Betrag von 1550 Euro nicht überschreiten darf. Die Begrenzung auf die 28 Tage entfällt. Auch das Pflegegeld wird bei stundenweiser Ersatzpflege weiter gezahlt.

Service:

Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gibt es ein neues Infoportal. Die Seite pflege-gewalt.de gibt praktische Tipps. Zum anderen will sie vorbeugen, dass Pflegende die Nerven verlieren und aggressiv werden. Für sie wird auch ein Notfallplan zum Herunterladen angeboten. Darin können Pflegende sich Tipps notieren, die ihnen in einer schwierigen Situation helfen. Auf der Seite finden Nutzer auch die Nummer eines Krisentelefons, das aktuell erreichbar ist.