Rechtsfalle Download - So beugen Eltern und Kinder vor
Köln (dpa/tmn) - Ein Klick auf den Download-Button, und schon landen die Titel der CD auf der eigenen Festplatte. Mit Pech kassieren Eltern dafür eine teure Abmahnung wegen illegalen Downloads. Doch Eltern haften nicht immer.
Hier eine Übersicht, was Eltern vorbeugend unternehmen können:
Internetvereinbarung beschließen: Der beste Schutz vor einer Abmahnung ist, gar nicht erst illegale Tauschbörsen zu nutzen. Das sollten Eltern ihren Kindern erklären. Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Internetrecht rät Eltern, mit ihren Kindern eine Art Internetvertrag abzuschließen. Darin protokollieren sie, dass sie die Kinder beispielsweise belehrt haben, keine Filesharing-Programme zu nutzen. Vorlagen gibt es im Internet, beispielsweise unter www.mediennutzungsvertrag.de.
Legale Alternativen nutzen: Die Grundregel ist: Wenn etwas normalerweise Geld kostet, sollte man bei Gratisangeboten skeptisch sein, weil niemand etwas zu verschenken hat. Alternativen sind laut der EU-Initiative Klicksafe die Nutzung legaler Online-Shops und kostenloser Streamingdienste oder das Mitschneiden von Musik über das Internetradio. Besonders für Musik gibt es bereits eine Vielzahl an legalen Angeboten im Internet wie Spotify.
Softwareinstallation einschränken: Jüngeren Kindern sollten Eltern keine Administrationsrechte am Computer einräumen, rät Solmecke. So können sie die Installation von Tauschbörsen-Software verhindern. Die Initiative „Schau hin - Was dein Kind mit Medien macht“ empfiehlt, Sicherheitseinstellungen bei allen internetfähigen Geräten der Kinder zu aktivieren und Filter zu verwenden. Wichtig sei, das Kind schon früh beim Surfen zu begleiten und es mit möglichen Stolperfallen vertraut zu machen. Zur Sicherung der Geräte bietet die Initiative eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Keine Streaming-Software herunterladen: Generell sollten sich Jugendliche und Eltern vor dem Herunterladen einer Software mit deren Hintergrund beschäftigen, erklärt Solmecke. Er warnt besonders vor illegalen Video-Streaming-Diensten wie Popcorn Time. Das Problem dabei: Klickt ein Nutzer auf „Play“, verbreitet er den gesehenen Film automatisch selbst weiter - und riskiert teure Abmahnungen. Die „Schau hin“-Experten raten, sich bei rechtlichen Problemen an die Verbraucherzentrale zu wenden.