Tagesmutter statt Krippenplatz

Viele Eltern lassen ihre Kleinkinder von Privatpersonen beaufsichtigen. Der Grund: Zu wenig Betreuungsplätze.

Düsseldorf. In Deutschland gibt es zu wenig Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren: Der Bedarf liegt bei 35 Prozent. Plätze gibt es im Westen Deutschlands gerade mal für 9,9 Prozent der Kinder. Eltern müssen sich demnach privat organisieren. Tagesmütter sind deshalb zu einem wichtigen Standpfeiler in der Kleinkindbetreuung geworden. Zudem ist die Betreuung meist günstiger als ein Krippenplatz.

Tagesmütter werden über das Jugendamt vermittelt oder privat über Nachbarschaftshilfen und Wohlfahrtsverbände. Sie betreuen maximal fünf Kinder, meist im eigenen Haushalt, manche kommen auch in den Haushalt der Eltern. Die Betreuungszeiten richten sich weitgehend nach den Bedürfnissen der Eltern. Eine Tagesmutter hat in der Regel vier Wochen Urlaub im Jahr. Wird das Kind krank, müssen sich die Eltern selbst um die Betreuung kümmern, ebenso wenn die Tagesmutter krank wird. Hat das Jugendamt die Tagesmutter vermittelt, muss es eine Ersatzbetreuung organisieren.

Sobald eine Tagesmutter mehr als 15 Stunden in der Woche gegen Bezahlung für eine Dauer von mehr als drei Monaten Kinder betreut, benötigt sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Um diese Zulassung zu erhalten, muss sie einen Qualifizierungskurs besucht haben.

Geldtipp

"160 Stunden sollte der Mindeststandard sein", sagt Klaus-Dieter Zühlke vom Bundesverband Kindertagespflege in Krefeld.

"Man sollte alles schriftlich vereinbaren", rät Zühlke. Im Vertrag zwischen Tagesmutter und Eltern werden pädagogische Ziele, Urlaubs- und Krankheitsregelungen sowie die Bezahlung festgehalten.

Bei Tagesmüttern, die eine Pflegeerlaubnis besitzen, greift die Landesunfallversicherung. Bei Tagesmüttern ohne Pflegeerlaubnis können Eltern nur über eine private Unfallversicherung vorsorgen. Die Tagesmutter sollte über eine private Haftpflicht- bzw. eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen.

Es gibt kein festgeschriebenes Honorar. Der Bundesverband für Kindertagespflege empfiehlt 5,50 Euro pro Stunde. Arbeitgeber haben die Möglichkeit die Kosten zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfrei an den Arbeitnehmer zu erstatten. Im Einzelfall kann man auch vom Jugendamt einen Zuschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist ein niedriges Einkommen sowie eine Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern, die eine Kinderbetreuung erforderlich macht. Die Höhe des Zuschusses wie auch die Einkommensgrenzen variieren je nach Kommune.