Teure Kampfspiele: Zwölfjährige können haftbar sein
München (dpa/tmn) - Mit Stöcken aufeinander einzuschlagen, kann ein teures Nachspiel haben. Das gilt auch, wenn die Beteiligten noch Teenager sind und sich vorher über die Spielregeln einig waren.
Wilde Kampfspiele können für größere Kinder teuer werden. Verletzen sie dabei ein anderes Kind, müssen sie im Zweifel Schadenersatz zahlen. Das gilt auch dann, wenn vor dem Spiel bestimmte Spielregeln vereinbart wurden und sich die Kinder daran gehalten haben, berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München. Dies könne nur berücksichtigt werden, wenn es sich, wie bei regulären Sportarten, um ein festes und anerkanntes Regelwerk handele. Das gelte nicht für Kinderspiele (Az.: 23 U 3830/12).
In dem Fall hatten zwei 12-jährige Jungen ein Kampfspiel miteinander ausgetragen. Dabei verwendeten sie 1,5 Meter lange Stöcke. Beide vereinbarten vor dem Spiel, sich nicht auf den Kopf zu schlagen. Einer der Jungen wurde trotzdem verletzt. Er verlor bei dem Spiel einen Schneidezahn, der durch eine Prothese ersetzt werden musste. Vor Gericht verlangte er deshalb Schadensersatz.
Mit Erfolg: Der Spielkamerad müsse rund 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen, befand das OLG. Dessen Argumente, der Kläger habe mögliche Verletzungen durch die Teilnahme am Spiel in Kauf genommen, teilten die Richter nicht. Dies könne allenfalls für Verletzungen bei regulären Sportarten gelten. Daher komme hier allenfalls ein Mitverschulden des Klägers, aber nicht die völlige Freistellung des Schädigers in Frage. Im konkreten Fall nahm das OLG eine Mitschuld des Klägers von 50 Prozent an.