Vaterschaft lässt sich erst nach der Geburt feststellen
Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Ein Mann kann seine Vaterschaft für ein Kind erst nach dessen Geburt feststellen lassen. Vorher sei das nach deutschem Recht nicht möglich, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Im verhandelten Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: II - 1 UF 83/14) ging es um neun eingefrorene Embryonen. Ein Mann wollte seine Vaterschaft für diese Embryonen feststellen lassen.
Er hat bereits zwei Töchter, die aus seinen Spermazellen sowie den Eizellen einer Spenderin in Kalifornien entstanden sind. Nach Angaben des Mannes waren bei der künstlichen Zeugung weitere neun Embryonen entstanden. Er wollte diese Embryonen ebenfalls zur Geburt führen - und dafür seine Vaterschaft anerkennen lassen. Doch er scheiterte damit vor dem OLG Düsseldorf. Laut Gesetz gelte die Vermutung, dass der Mann der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt der Vater des Kindes sei - bis zum Beweis des Gegenteils. Vor der Geburt sei eine Vaterschaft generell nicht feststellbar.