Sind ältere behinderte Kinder außerstande, sich selbst zu versorgen, können sie in der Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert bleiben. Das entschied das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 39 KR 490/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall: Eine gesetzliche Krankenkasse hatte es abgelehnt, eine 27-jährige geistig behinderte Frau über das 23. Lebensjahr hinaus kostenlos über ihren Vater als familienversichert zu führen. Die Tochter des Versicherten könne sich nunmehr selbst unterhalten, hieß es zur Begründung. Gegen diese Entscheidung zog der Vater vor Gericht.
Das Urteil: Die Richter verurteilten die Kasse, die Tochter ohne Altersbeschränkung weiter über den Vater zu versichern. Die junge Frau sei aufgrund ihrer geistigen Behinderung nicht in der Lage, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Dabei seien der erschwerte Zugang geistig behinderter Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt und die Lohnstrukturen zu berücksichtigen.