Wohnungsbauprämie kann Bausparen attraktiv machen

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Wohnungsbauprämie kann sich für Sparer auszahlen. Gefördert werden Bausparverträge und der Kauf von Wohnungsgenossenschaftsanteilen. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein - sonst werden die Leistungen zurückgezogen.

Die Wohnungsbauprämie macht Bausparen attraktiv. Diese staatliche Förderung hilft dabei, einen Bausparvertrag schneller ins Plus zu bringen“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Gefördert wird neben Bausparverträgen auch der Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften. Die jährliche Prämie beträgt 8,8 Prozent der Einzahlungen oder maximal 45,06 Euro. Bis zu 512 Euro bei Alleinstehenden und bei Ehegatten bis zu 1024 Euro jährlich dürfen in den Vertrag eingezahlt werden.

Um die Prämie zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das zu versteuernde Einkommen des Kunden darf nicht über 25 600 Euro liegen. Bei Verheirateten sind es maximal 51 200 Euro.

Anspruch haben einkommensteuerpflichtige Personen erst, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind. Außerdem darf für die Beiträge nicht bereits die Sparzulage für Arbeitnehmer in Anspruch genommen worden sein, wie sie für vermögenswirksame Leistungen gezahlt wird.

Wichtig zu beachten: Das Bausparguthaben muss über einen Zeitraum von sieben Jahren angespart werden. „Außerdem muss es am Ende auch für den Kauf, den Bau oder die Renovierung einer Immobilie verwendet werden“, erklärt Nauhauser. „Wer dies nicht tut, muss die Förderung unter Umständen zurückzahlen.“ Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: War der Kunde bei Vertragsschluss jünger als 25 Jahre, darf er nach Ablauf der sieben Jahre über das Geld frei verfügen.