Agio - Aufschlag für den Vertrieb
Stuttgart (dpa/tmn) - Geldanlageprodukte werden verkauft, und die Vermittlung gibt es nicht umsonst. Anleger merken das relativ schnell - etwa beim Kauf eines Investmentfonds. Denn dann wird für den Berater ein Aufpreis fällig.
Finanzkunden zahlen zusätzlich zum Wert eines Anteils einen Aufschlag, der auch Agio genannt wird. Auch festverzinsliche Wertpapiere und Zertifikate werden oft mit einem Agio ausgegeben.
Besonders hoch ist das Agio mit zum Teil sieben Prozent des Anlagebetrages und mehr bei geschlossenen Fonds. Gering ist das Agio bei allen Produkten, die nicht aktiv vertrieben werden. Wer etwa Fonds über die Börse erwirbt, zahlt kein Agio. Die Anbieter verlangen das Agio, um Vertrieb und Berater dazu zu bewegen, die Geldanlageprodukte an ihre Kunden zu verkaufen, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Im italienischen Sprachgebrauch bedeutet der Begriff Agio so viel wie „Bequemlichkeit“ oder auch „Spielraum“. Tatsächlich gibt es hier einen Spielraum bezüglich der Höhe, denn Kunden können das Agio regelmäßig mit ihrem Vermittler oder Berater verhandeln. Da die Anbieter die Höhe des Agios stets offenlegen müssen, raten Verbraucherschützer Anlegern, aktiv zu verhandeln, insbesondere wenn das Agio in keinem akzeptablen Verhältnis zur Leistung des Beraters oder Vermittlers steht.