Altersentlastungsbetrag nur per Antrag

Berlin (dpa/tmn) - Viele Rentner wissen den Altersentlastungsbetrag zu schätzen. Dieser Freibetrag ermöglicht Rentnern, die auch über Zins- oder Mieteinnahmen verfügen, eine steuerliche Erleichterung, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Er beträgt maximal 1900 Euro im Jahr.

Grundsätzlich wird dieser Freibetrag automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Bei Zinseinnahmen und anderen Gewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist dies aber nicht der Fall. Hier muss der Steuerzahler eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt gewährt den Altersentlastungsbetrag gegenwärtig für die Kapitaleinkünfte nur dann, wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt.