Ausstieg möglich: Falsche Widerrufsbelehrung bei Immobilienkredit
Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Auch Geldinstitute machen mal Fehler. Für Kunden kann sich das unter Umständen auszahlen - wie zum Beispiel bei falschen Widerrufsbelehrungen in Verträgen über Immobilienkredite.
Die rechtlichen Regeln sind klar: Seit November 2002 steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu, wenn sie einen Vertrag über einen Immobilienkredit abschließen. Über dieses Recht müssen die Banken ihre Kunden auch aufklären - und zwar verständlich und eindeutig.
Allerdings liegt die Tücke offenbar im Detail. Denn nach Erhebungen der Verbraucherzentralen sind die Widerrufsbelehrungen in den Verträgen häufig fehlerhaft. Allein die Verbraucherzentrale Hamburg untersuchte jüngst insgesamt rund 1800 Kreditverträge. Das Ergebnis: In 80 Prozent der Fälle waren die Klauseln falsch.
Für Kunden kann das eine gute Nachricht sein. Denn fehlerhafte Widerrufsbelehrungen geben ihnen die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen. Der Grund: Ist die Belehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit erklärt werden.
Das kann sich unter anderem für Verbraucher lohnen, die einen aus heutiger Sicht vergleichsweise teuren Kreditvertrag abgeschlossen haben. Sie können sich von diesem Vertrag lösen und einen neuen, günstigeren Kredit aufnehmen, erklärt die Stiftung Warentest in Berlin. Das kann mehrere tausend Euro Ersparnis bringen.
Der Grund: Die Zinsen sind seit 2002 deutlich gesunken. Wurden nach Angaben der Stiftung Warentest vor zwölf Jahren für Immobilienkredite zeitweise bis zu 5 Prozent Zinsen fällig, zahlen Kunden nach Angaben der FMH-Finanzberatung heute im Durchschnitt 2,17 Prozent für ein Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren (Stand 27.06.14).
Wollen Kunden von der Möglichkeit Gebrauch machen, sollten sie ihren Kreditvertrag überprüfen lassen, etwa von Rechtsanwälten oder den Verbraucherzentralen. Dort bekommen sie eine Einschätzung, ob die Klausel tatsächlich fehlerhaft ist. Wenn dies der Fall ist, kann der Vertrag widerrufen werden. Vor einem solchen Schritt sollten Kunden allerdings eine Anschlussfinanzierung haben, empfehlen die Experten der Stiftung Warentest. Denn die Bank fordert dann das noch ausstehende Geld zurück.
Möglicherweise lohnt sich auch ein persönliches Gespräch. Nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale Hamburg einigen sich beide Seiten auch ohne Rechtsstreit, zum Beispiel indem neue Kreditverträge mit günstigerem Zinssatz geschlossen werden. Vor allem kleinere Kreditinstitute zeigten sich oft vergleichsbereit.