Bankberater nach Nachteilen einer Anlage fragen

Berlin (dpa/tmn) - Bei der Wahl einer Geldanlage sollten Kunden ihren Bankberater explizit auch nach den Nachteilen eines Produkts fragen. Das rät Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin.

Man sollte sich „alles haarklein erläutern lassen - wie die Risiken aussehen, welche Kosten das Produkt erzeugt und wie es funktioniert“, erläutert die Geldanlage-Expertin. Auch sollte der Kunde danach fragen, was die Bank an einem Abschluss verdient.

Werden diese Punkte nicht zufriedenstellend beantwortet, sollten Kunden aus Sicht von Mohn Abstand von der Empfehlung der Bank nehmen. In einer Beratung gehe es häufig nur um die Vorteile. „Deswegen sollte man auf jeden Fall nach Vor- und Nachteilen fragen“, empfiehlt die Verbraucherschützerin. Außerdem rät sie, eine Vertrauensperson mit in das Beratungsgespräch zu nehmen. Das macht die Beweisführung einfacher, falls es später Streit um die Frage gibt, ob Kunden richtig beraten wurden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag (22. März) geschädigten Anlegern im Streit um riskante Zinswetten Schadenersatz zugesprochen. Die Karlsruher Richter verurteilten die Deutsche Bank zur Zahlung von rund 540 000 Euro an ein mittelständisches Unternehmen. Dieses hatte bei einem sogenannten Swap-Geschäft - einer Wette auf die Zinsentwicklung - einen großen Verlust erlitten. Die Bank habe ihre Beratungspflichten verletzt, so der BGH (Aktenzeichen: XI ZR 33/10). Verbraucherschützerin Mohn sieht in dem Urteil ein wichtiges Signal für alle Bankkunden.