Zusatzbeitrag ändert sich: Sonderkündigungsrecht

Halle (dpa/tmn) - Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht gelte auch dann, wenn ein bereits erhobener Zusatzbeitrag angehoben wird, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle.

Jede Kasse müsse ihre Versicherten spätestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen, erklären die Experten. Bis zum 31. Dezember 2010 war der Zusatzbeitrag auf acht Euro begrenzt. Seit dem 1. Januar dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben.