Baumfällen im Garten ist von Haftpflicht-Police gedeckt
Karlsruhe (dpa/tmn) - Wer in seinem Garten Bäume fällt und dabei einen Schaden anrichtet, kann sich an seine Haftpflichtversicherung halten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Denn auch wenn man die Axt an mehrere Stämme legt, übt man nicht zwangsläufig eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung aus, entschied der BGH in Karlsruhe. In dem verhandelten Fall (Aktenzeichen: IV ZR 115/10), auf den der Verein Wohnen im Eigentum hinweist, hatte ein Hausbesitzer auf seinem Grundstück mit der Kettensäge drei 20-Meter-Pappeln gefällt. Zwei der Bäume fielen wie geplant in seinen Garten, der dritte auf das Nachbarhaus. Dabei entstand ein Schaden von über 7000 Euro. Die Haftpflichtversicherung wollte die Kosten nicht übernehmen.
Die Richter am BGH verurteilten das Unternehmen zur Zahlung. Denn nur bei einem auf längere Dauer angelegten Verhalten könne von einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung die Rede sein. Das Fällen von drei Bäumen an einem Tag falle aber nicht darunter.