Wichtige Versicherungen für Auswanderer

Hamburg (dpa/tmn) - Spanien, Schweiz oder Schweden - viele Deutsche ziehen jedes Jahr zum Arbeiten ins Ausland. Wer auswandert, muss sich auch um seine Versicherungen kümmern. Denn nicht jede Police gilt überall.

Die große Liebe, ein verlockendes Jobangebot oder riesengroßes Fernweh: Gründe ins Ausland zu ziehen, gibt es viele. Allein 2010 wanderten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 141 000 Bundesbürger aus - einige nur für wenige Monate, manche für immer.

Ein solcher Schritt ist meist mit viel Aufwand verbunden. Denn Auswanderer müssen sich nicht nur um ihren Umzug und eine neue Unterkunft kümmern. „Auswanderwillige sollten sich auch um wichtigen Schutz wie die Krankenversicherung kümmern“, rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BDV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Und das am besten noch vor der Abreise in Deutschland.

EU-weit erhalten Arbeitnehmer in der Regel ähnliche Leistungen aus Renten-, Kranken-, Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherung wie in Deutschland. Außerdem haben sie Anspruch auf Eltern- oder Kindergeld.

„Mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die sich zumeist auf der Rückseite der deutschen Karte befindet, erhalten EU-Bürger Zugang zur medizinischen Versorgung des Landes, in dem sie sich vorübergehend aufhalten“, erklärt Christian Tiriou vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz.

Allerdings gibt es bei der Krankenversicherung durchaus Unterschiede. So wird in einigen Ländern der Zahnarztbesuch nur von einer Zusatzversicherung übernommen. Wer auf Nummer sicher gehen will, könne sich bei seiner Kasse informieren, welche Leistungen erstattungsfähig seien, empfiehlt Tiriou.

„Arbeitnehmer, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, sollten sich wegen der Möglichkeit der Aufrechterhaltung der Versicherung, der Höhe der zu zahlenden Beiträge und eventueller Leistungsansprüche an ihre Krankenkasse wenden“, empfiehlt auch das Bundesverwaltungsamt in Köln in einer Broschüre.

Die privaten Krankenversicherungen bieten ebenfalls Schutz in ganz Europa und mindestens einen Monat auch in außereuropäischen Ländern. „Wer mit dem Gedanken spielt, später nach Deutschland zurückzukehren, für den ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll“, erklärt Bianca Boss vom BdV. „Sonst kann es passieren, dass der Rückkehrer nur noch im Basistarif aufgenommen wird.“

Auch bei Policen wie Hausrat-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung ist eine Absprache mit dem Versicherer ratsam. „Bei der Hausratversicherung gilt: Wer länger als 60 Tage verreist ist, muss seinen Versicherer informieren“, erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Wer seinen deutschen Wohnsitz aufgibt, muss sich in der Regel in der neuen Heimat einen vergleichbaren Versicherungsschutz suchen.

Anders bei der Haftpflichtversicherung: „Bei den meisten Haftpflichtversicherungen gilt der Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt“, sagt Rüter de Escobar. „Außerhalb der EU ist der Schutz zumeist auf ein Jahr begrenzt.“ Auch die private Unfallversicherung gelte grundsätzlich weltweit und uneingeschränkt.

Altersvorsorgeverträge können in der Regel ebenso mitgenommen werden. „Die Rürup- oder Basisrente kann unproblematisch auch ins Ausland überwiesen werden“, erklärt GDV-Altersvorsorgeexperte Hasso Suliak. „Ob ausländische Rentenversicherungssysteme mit dem deutschen vergleichbar sind, prüft die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung im Einzelfall.“

Bei der Riester-Rente müssen staatliche Zulagen bei einem Umzug ins Ausland seit 2009 nicht mehr zurückgezahlt werden. Dies gilt allerdings nur für Wohnsitzwechsel innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen). „Wer früher staatliche Riester-Förderungen erhalten hatte und seinen Ruhestand im EU-Ausland verbringen wollte, musste sowohl Zulagen als auch Steuerersparnisse zurückzahlen“, erklärt Suliak.

Einfach ist das Riestern für Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen, aber in einem Nachbarland arbeiten. Die staatlichen Rentenversicherungen der Nachbarländer werden bei der Riester-Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt. Wer allerdings in Nicht-EU-Länder wie die Türkei oder Thailand auswandere, müsse die Zulagen auch weiterhin zurückzahlen, erklärt Suliak. In solchen Fällen hätten Versicherte zwar niedrige Lebenshaltungskosten, die Vorteile der Riester-Rente gingen aber verloren.