Behinderungsbedingte Umbaukosten absetzbar

München (dpa/tmn) - Die Ausgaben für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München (Aktenzeichen: VI R 16/10).

In diesem Fall seien die Kosten höher als bei einem normalen Umbau, begründeten die Richter. Im verhandelten Fall hatte eine Familie 2005 ein bebautes Grundstück für 30 000 Euro gekauft. Das Gebäude wurde anschließend für über 190 000 Euro umgebaut und modernisiert. Da eines der Kinder von Geburt an schwerbehindert ist, machte die Familie einen Teil der Umbaukosten beim Finanzamt geltend. Für 2006 wurden rund 30 000 Euro veranschlagt, für 2007 etwa 4000 Euro. Diese Kosten wurden jedoch nicht anerkannt.

Zu Unrecht, wie der BFH entschied: Für einen behindertengerechten Um- oder Neubau müsse mehr Geld ausgegeben werden als in vergleichbaren Fällen, so die Richter. Daher könnten die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings seien nicht die gesamten Aufwendungen abziehbar, sondern nur die Kosten, die tatsächlich durch die Behinderung entstanden seien.