Depot-Vollmacht für Erben hilft Vermögen sichern

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Bis ein Erbschein ausgestellt ist, kann einige Zeit vergehen. Daher sollten Erblasser ihren Erben noch zu Lebzeiten eine Vollmacht ausstellen, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften.

Die Vollmacht müsse bei der konto- oder depotführenden Bank schriftlich hinterlegt werden. Mit einem solchen Papier hätten die Begünstigten später sofort Zugriff auf das Konto oder das Depot. Das heißt: Bei Kursschwankungen könnten sie schnell reagieren und Aktien oder Fonds eventuell verkaufen, um das Vermögen zu schützen.