Niemand sei verpflichtet, mehr als 50 Geldstücke auf einmal anzunehmen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Für Gedenkmünzen gelte zudem ein Höchstbetrag von 200 Euro, sollten sie im Zahlungsverkehr auftauchen. Anders verhält es sich bei Geldscheinen: Sie seien gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe.