Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht voll absetzbar
Berlin (dpa/tmn) - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung können steuerlich nicht in voller Höhe geltend gemacht werden, hat der Bundesfinanzhof bestätigt. Das Verfahren geht jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.
25.04.2012
, 18:15 Uhr
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung seien nur beschränkt als sonstige Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Dies sei vom Bundesfinanzhof jüngst noch einmal bestätigt worden (Aktenzeichen: X R 15/09). Allerdings sei gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt worden (Aktenzeichen: 2 BvR 598/12). Beschäftigte könnten daher unter Berufung auf das Verfahren Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen.