Kredite werden Verbrauchern oft mit einer Restschuldversicherung verkauft. Damit solle im Todesfall die Rückzahlung des Kredits abgesichert werden, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Meistens werde die Versicherungsprämie zur Kreditsumme addiert, was das Darlehen teurer mache.
Für Kunden könne es sich lohnen, einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen, so die Verbraucherschützer. Denn oft enthielten die Verträge falsche Widerrufsbelehrungen und könnten daher selbst nach Vertragsende noch von den Kreditnehmern widerrufen werden. Die Folge: Die Kredite werden günstiger. Kunden müssten nur die Nettokreditsumme mit einer marktüblichen Verzinsung zurückzahlen, die Restschuldversicherungsprämie werde erstattet.