BGH bestätigt Verbot unerwünschter Werbeanrufe
Karlsruhe (dpa) - Unerwünschte Werbeanrufe nerven viele Menschen. Das deutsche Recht stuft sie als „unzumutbare Belästigung“ und damit als unlauter ein. Damit sind die Juristen strenger als eine EU-Richtlinie.
Und das zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Der BGH urteilte am Freitag (11. Februar) gegen Telefonanrufe der Krankenkasse AOK. Die AOK hatte Verbraucher ohne deren Erlaubnis angerufen, um die Werbetrommel zu rühren. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Sachsen geklagt - und nun vor dem BGH Recht bekommen. Denn nach Überzeugung der Karlsruher Richter müssen Verbraucher ihre ausdrückliche Zustimmung zu den Anrufen geben.
Die AOK hatte sich zuvor bereits gegenüber den Verbraucherschützern verpflichtet, keine möglichen Kunden mehr mit Werbeanrufen zu belästigen. Falls die Krankenkasse es doch tut, wollte sie 5000 Euro bezahlen. Später wurden trotzdem zwei Verbraucher von einem von der AOK beauftragten Call-Center angerufen. Die Verbraucherzentrale verlangte daraufhin, dass die Krankenkasse 10 000 zahlt.
Die AOK hatte nach Ansicht der Richter nicht nachgewiesen, dass die angerufenen Verbraucher den Anrufen auch zugestimmt hatten. Dafür hätte es zum Beispiel nur einer E-Mail bedurft, in der sie sich ausdrücklich mit der Werbung einverstanden erklären. Die AOK habe sich jedoch nur allgemein auf ein bestimmtes Verfahren für die Zustimmung berufen. Dieses Verfahren war nach Ansicht des Senats nicht geeignet, um sicherzustellen, dass auch wirklich derjenige seine Einwilligung gibt, der später angerufen wird.