Bonitätsauskunft formlos beantragen - Falsche Daten korrigieren
Stuttgart (dpa/tmn) - Was hinter den Kulissen von Banken passiert, können Verbraucher meist nicht sehen. Einen Einblick gewährt die eigene Bonitätsauskunft, die jährlich kostenfrei angefordert werden kann.
Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa oder Creditreform sammeln und speichern unbemerkt eine ganze Reihe von Daten über Verbraucher. Aus diesen Daten ermitteln sie einen sogenannten Score-Wert. Er soll Aufschluss über die Bonität des jeweiligen Kunden geben und teilt die Verbraucher damit in solche mit guter und schlechter Zahlungsmoral ein.
„Die Score-Werte können große Auswirkungen im Alltag eines jeden Verbrauchers haben“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. „Der Score kann darüber entscheiden, ob Verbraucher bequem per Rechnung im Internet einkaufen können oder nur gegen Vorkasse.“ Bei einem schlechten Wert werden Kredite erheblich teurer oder von der Bank sogar abgelehnt.
Da die Wirtschaftsauskunfteien nicht verpflichtet sind, die Richtigkeit der gespeicherten Daten zu kontrollieren, sollten Verbraucher die Daten regelmäßig überprüfen. Gespeichert werden je nach Auskunftei unterschiedliche Daten. Neben dem stets hinterlegten Namen, dem Geburtsdatum und der Anschrift können Girokonten, Kreditkarten, Kredite, Bürgschaften, Mobilfunk- und Leasingverträge sowie Ratenzahlungsgeschäfte erfasst werden.
„Verbraucher haben nach dem Datenschutzgesetz einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, welche Daten eine Auskunftei über sie gespeichert hat“, sagt der Finanzexperte. Einmal im Jahr können Verbraucher ihre Daten kostenfrei abfragen. „Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch“, empfiehlt Nauhauser. „Oft genug sind die gespeicherten Angaben fehlerhaft oder veraltet.“ Wird etwa ein bereits abgelöster Kredit als noch nicht getilgt verzeichnet, kann das die Kreditwürdigkeit beeinflussen. „Es scheint so, dass Schlamperei der Daten eintragenden Stellen von den Auskunfteien nicht geahndet wird“, beklagt Nauhauser.
Die Abfrage der Daten ist unkompliziert: „Das Datenschutzgesetz gibt keine bestimmte Form vor, das geht also auch einfach per E-Mail“, erklärt Nauhauser. „Die Auskunfteien legen Verbrauchern zum Teil Steine in den Weg, indem sie ohne Rechtsgrund auf den Postweg bestehen und eine Ausweiskopie verlangen.“
Die Anfrage, ob nun per E-Mail oder per Post, muss den vollständigen Namen, die aktuelle Anschrift sowie das Geburtsdatum des Verbrauchers enthalten. „Wer Fehler entdeckt, hat einen Anspruch auf eine Korrektur seiner Daten“, sagt Nauhauser.