Crowdinvestingprojekte vor Investition gut prüfen
Berlin (dpa/tmn) - Um an Geld zu kommen, müssen Firmen nicht mehr unbedingt einen Kredit aufnehmen. Sie können auch das Internet nutzen, um Kapital einzusammeln - über Crowdinvesting. Wer sich darauf einlassen möchte, sollte aber die Geschäftsidee gründlich prüfen.
Das Prinzip von Crowdinvesting ist einfach: Viele Geldgeber finanzieren mit kleinen Summen gemeinsam ein Projekt. Im Gegenzug bekommen sie dafür einen Teil der möglichen Gewinne. Doch Vorsicht: „Nach der noch geltenden Gesetzeslage unterliegen viele Crowdinvestingprojekte keiner Finanzaufsicht und keinen entsprechenden Informationspflichten“, erklärt Volker Schmidtke von der Verbraucherzentrale Berlin. Oft handele es sich bei dieser Anlageform um sogenannte partiarische Nachrangdarlehen. Bei Insolvenz des Unternehmens sei das investierte Geld meist weg.
Vor einem Investment sollten Anleger deshalb unter anderem prüfen, ob das Geschäftsmodell des Unternehmens nachvollziehbar ist. Eine weitere wichtige Frage: „Ist offengelegt, wie sich das Unternehmen außer dem Crowdinvesting finanziert, wie hoch seine Verschuldung ist?“, erklärt der Verbraucherschützer. „Wenn Nein: Erfragen Sie dies konkret.“ Auch sollte nach einem Jahresabschluss gefragt werden. Falls er erstellt wurde, kann das Dokument möglicherweise im Internet (www.unternehmensregister.de) angesehen werden.