Das geht beim dualem Studium: Förderung für Berufsausbildung

Mainz (dpa/tmn) - Wer ein duales Studium absolviert, kann für den praktischen Teil vor dem Studium unter Umständen Förderansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit stellen. Das gilt als Voraussetzung für die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):

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Man hat einen wesentlichen Teil der betrieblichen Berufsausbildung absolviert, bevor man sich als Studierender für das duale Studium einschreibt. Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: L 1 AL 84/14), berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall: Die Frau schloss einen Berufsausbildungsvertrag zur Winzerin ab. Zunächst ließ sie sich 16 Monate in einem Winzerbetrieb ausbilden. Danach wollte sie ein duales Studium für Weinbau und Önologie absolvieren. Dafür hatte sie zwar bereits eine vorläufige Zulassung. Einschreiben durfte sie sich aber erst, wenn sie die Praxisphase beim Winzer abgeschlossen hat. Weil ihre Ausbildungsvergütung nicht ausreichte, beantragte sie Berufsausbildungsbeihilfe. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte dies ab: Für Ausbildungen im Rahmen eines Studiums sei die Förderung ausgeschlossen.

Das Urteil: Die Richter widersprachen. Die Frau habe Anspruch darauf, da ein wesentlicher Teil ihrer Ausbildung bereits vor dem Studienbeginn stattgefunden hatte und sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt hat. Das Argument, dass das Studium gegenüber der betrieblichen Berufsausbildung im Vordergrund stehe, gelte nicht als Ausschlusskriterium. Zumal die Frau die Förderung des Studiums (BaföG) erst beantragen kann, wenn sie dafür eingeschrieben ist.