Das Thema Erben und Vererben ist kein Tabu mehr

Eine große Mehrzahl wünscht sich, dass die Aufteilung des Nachlasses klar geregelt ist. Kritik am Pflichtteilsrecht.

Düsseldorf. Eine neue Weitsicht der Deutschen in puncto Erben und Vererben scheint sich abzuzeichnen, die Susanne Klöß, Generalbevollmächtigte der Postbank, so zusammenfasst: „Die Deutschen haben offenkundig aus Fehlern der Vergangenheit gelernt.“ Die alljährliche Erbschaftsstudie, die das Institut zusammen mit den Meinungsforschern von Allensbach durchführt, untermauert diesen Trend. Die wichtigsten Ergebnisse:

Während viele in früheren Jahren das Thema verdrängten, planen nun bereits 66 Prozent der Befragten im Alter über 50 Jahren die Vergabe eines Erbes. Von denen, die älter als 65 Jahre sind, sind es sogar drei von vier.

Es wurden auch diejenigen befragt, die bereits eine Erbschaft gemacht haben. Eben hier zeigt sich bereits eine vorausschauende Planung: Vor jeder fünften bisherigen Erbschaft (21 Prozent) erhielten die Erben Schenkungen als vorweggenommenes Erbe. Dies kann ein Weg sein, Erbschaftsteuer zu sparen.

In 15 Prozent der Fälle, in denen die Befragten bereits geerbt hatten, gab es Streit um den Nachlass. Was auch an mangelnder Transparenz liegen kann: Denn nur in jedem vierten Fall war bislang die Verteilung der Erbschaft mit allen Beteiligten (Erben und Erblasser) abgesprochen. Das wollen die Menschen offenbar ändern. Dass die Aufteilung des Erbes klar geregelt ist, wünschen sich jetzt 77 Prozent der Befragten.

Nicht nur steigt das Volumen der Erbschaften (siehe Grafik). Auch steigt der Anteil, den Immobilien dabei haben. Derzeit planen bereits 64 Prozent der Deutschen, die etwas zu vererben haben, auch Immobilien zu übertragen. Diejenigen, die mit einem Immobilienerbe rechnen, haben eine gegenüber früher gewandelte Lebensplanung. Während bisher geerbte Eigenheime in 37 Prozent der Fälle verkauft wurden, planen dies nun nur noch 30 Prozent der angehenden Erben. Sie wollen die Immobilie für sich behalten und entweder selbst darin wohnen oder aber Vermieter werden.

Die Macher der Studie fragten auch eine eher „politische“ Einstellung ab: ob die Menschen es gerecht finden, dass nach dem geltenden Erbrecht selbst einem enterbten nahen Angehörigen (Ehepartner, Kinder) ein Pflichtteil zusteht. Das findet jeder Dritte nicht richtig — und plädiert dafür, dass der Erblasser die Möglichkeit haben müsste, auch nahe Angehörige ganz vom Erbe und damit auch vom Pflichtteil auszuschließen.