Einnahmen aus Solaranlage auf Altersrente anrechenbar

Mainz (dpa/tmn)- Einnahmen aus Solaranlagen werden auf die Altersrente angerechnet. Wer dadurch die sogenannte Hinzuverdienstgrenze überschreitet, muss im schlimmsten Fall sogar bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstatten.

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Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam und verweist auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Mainz.

Der Fall: Ein Mann bezog Altersrente. Zusätzlich hatte er Einnahmen aus einem 400-Euro-Job. Die Rentenversicherung erfuhr vom Finanzamt, dass der Mann außerdem noch Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage hatte - etwa 253 Euro in dem Kalenderjahr. Daraufhin forderte die Rentenversicherung vom Kläger insgesamt über 2400 Euro zurück. Mit der Begründung: Die Einnahmen aus der Solaranlage sowie die 400 Euro aus dem Minijob führten dazu, dass die Einnahmen des Rentners über der damaligen Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro lagen. Somit habe der Mann nur noch Anspruch auf zwei Drittel der Vollrente. Dagegen klagte der Mann.

Das Urteil (Az.: S 15 R 389/13): Die Richter des Sozialgerichts Mainz wiesen die Klage ab. Denn Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage seien im Sinne des Rentenrechts auch ein Arbeitseinkommen. Zumal der Kläger eine unternehmerische Stellung habe. Die Rentenversicherung dürfe im Übrigen bei ihrer Berechnung die übermittelten Zahlen des Finanzamtes miteinbeziehen. Denn der Einkommensteuerbescheid gibt Auskunft über die genaue Höhe der Einkünfte.