Ermäßigte Besteuerung für Auszahlung einer Pensionskasse
Berlin (dpa/tmn) - Entscheiden sich Arbeitnehmer beim Renteneintritt dafür, sich die Leistung ihrer Pensionskasse auf einmal auszahlen zu lassen, müssen sie diesen Betrag nur ermäßigt versteuern. So lautet das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz.
Das letzte Wort in dieser Sache wird der Bundesfinanzhof (BFH) haben. Das Revisionsverfahren ist dort unter dem Aktenzeichen X R 23/15 anhängig. „Betroffene Rentner können sich auf das Verfahren berufen“, rät Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler.
Im verhandelten Fall wurde für eine Bankangestellte ein Altersvorsorgevertrag mit einer Pensionskasse abgeschlossen. Die Beiträge wurden aus dem Arbeitslohn im Rahmen einer Gehaltsumwandlung geleistet. Mit Eintritt des Ruhestands zahlte die Pensionskasse die Rente dann nicht monatlich, sondern als Einmalbetrag aus. Die Finanzverwaltung ist der Auffassung, dass eine solche Zahlung mit dem vollen persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Dem widerspricht das Finanzgericht. Es ist der Ansicht, dass die Zahlung aus der Pensionskasse nur ermäßigt nach der sogenannten Fünftel-Regelung zu versteuern ist.
Lehnt das Finanzamt in entsprechenden Fällen die Besteuerung nach dem günstigeren Steuertarif ab, können Rentner Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Auf das anhängige Verfahren beim BFH sollte verwiesen werden. Hinweis: Zu beachten ist, dass die einmalige Auszahlung die Voraussetzungen an eine ermäßigte Besteuerung erfüllt. So muss unter anderem mehr als zwei Jahre in die betriebliche Altersversicherung eingezahlt worden sein.