Fahrtenbuch in Form einer Excel-Tabelle unzulässig

Berlin (dpa/tmn) - Ein Fahrtenbuch für einen privat genutzten Dienstwagen muss sorgfältig geführt werden. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort „Buch“. Denn eine Excel-Tabelle wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Im Fahrtenbuch müsse der Fahrer lückenlos nachweisen, welche Fahrten betrieblich und welche privat waren, teilt die Bundessteuerberaterkammer mit. Andernfalls könne es Probleme mit dem Finanzamt geben. Wichtig zu beachten: Das Fahrtenbuch muss so geführt werden, dass nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich sind. Excel-Tabellen seien daher nicht ausreichend. Sie seien manipulierbar.

Das Fahrtenbuch sollte möglichst unmittelbar im Anschluss an die betreffenden Fahrten gepflegt werden, empfiehlt die Bundessteuerberaterkammer. Zu den Pflichtangaben gehören bei beruflichen Fahrten das Datum, das konkrete Ziel der Fahrt und der Grund, der Kilometerstand zu Beginn und am Ende einer Fahrt sowie die möglichst exakte Bezeichnung des jeweiligen Ortes. Für Privatfahrten genügen die Kilometerangaben. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gesondert zu kennzeichnen.