Grenzgänger mit Einkaufstasche - Rechte beim Shoppen in Europa
Berlin/Kehl (dpa/tmn) - Paris, London oder Rom: Viele nutzen die Städte für einen Shoppingausflug. Auch im EU-Ausland gilt: Händler sind zu kostenlosen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen verpflichtet.
Online-Käufe können innerhalb von sieben Tagen widerrufen werden.
Ein Bummel auf der Londoner Oxford Street, Schnäppchenjagd im niederländischen Grenzgebiet: Laut GfK-Konsumklima-Barometer ist die Kauflaune der Deutschen derzeit so gut wie noch nie - sehr zur Freude der Händler in Deutschland, im Internet und auch im Ausland. Findet der Käufer nach der Shoppingtour in Wien, Kopenhagen oder Barcelona aber heraus, dass das neue Radio und der schicke Pullover bereits kaputt sind, stellt sich die Frage: Was nun?
Grundsätzlich gilt: „Wo immer Sie in der EU einkaufen, gelten für Sie dieselben EU-weiten Verbraucherrechte und derselbe Mindestschutz“, erklärt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Berlin. Das heißt: Wer bei einem Händler in einem anderen EU-Land einkaufe, könne im Streitfall vor einem heimischen Gericht klagen und müsse nicht im Ausland prozessieren. „Die gesetzliche Gewährleistung verpflichtet Verkäufer EU-weit zu kostenlosen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen“, erklärt Hertel. „Diese Gewährleistung ist ein Mindestschutz.“ Zusätzlich bieten viele Händler und Hersteller eigene Garantien.
Die Gewährleistung gilt zwei Jahre und beschreibt dabei den gesetzlichen Anspruch auf Reparatur oder Austausch. Dieser Anspruch richtet sich immer gegen den Verkäufer der Ware, nicht den Hersteller. „In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass die Ware zum Kaufzeitpunkt mangelfrei war“, erklärt Julia Zorn vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl. „Danach muss der Käufer den Mangel nachweisen.“ Die Garantie hingegen sei eine freiwillige Verpflichtung meistens des Herstellers oder auch des Verkäufers.
Was können Kunden konkret unternehmen, wenn bei ihrem Einkauf im EU-Ausland Probleme auftauchen? Matthias Petschke, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, rät: „Wenden Sie sich immer zuerst an den Händler.“ Denn dieser hafte, wenn sich das Produkt als mangelhaft erweist oder nicht der Beschreibung entspricht. „Überprüfen Sie aber auch die Bedingungen für zusätzliche Garantien“, empfiehlt Petschke.
Im Rahmen dieser Händlergarantie könne das erworbene Produkt beispielsweise im Heimatland des Kunden repariert oder ersetzt werden, selbst wenn es im Ausland gekauft wurde. Beim Kauf von Gebrauchtwaren können Käufer und Verkäufer zudem eine Garantie vereinbaren, deren Dauer weniger als zwei, aber mindestens ein Jahr beträgt. Kunden müssen aber beim Kauf ausdrücklich auf diese Garantie hingewiesen werden.
Ein weiterer Sonderfall ist der grenzüberschreitende Einkauf im Internet. „In der EU herrscht zwar Warenfreiheit“, sagt Julia Zorn. Das bedeutet: „Deutsche Kunden können jederzeit Produkte auf ausländischen Seiten bestellen.“ Allerdings blockten einige Händler systematisch Käufer aus dem Ausland ab oder verweisen auf die Website im Land des Käufers, wo zumeist andere Preise gelten, hat die Verbraucherschützerin beobachtet. Es sei im Einzelfall zu prüfen, ob dies diskriminierendes Verhalten darstelle.
Kunden, die mit ihren online erworbenen Produkten nicht zufrieden sind, können den Kauf innerhalb von sieben Arbeitstagen widerrufen. Matthias Petschke führt aus: „Diese Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem die gekaufte Ware in Empfang genommen wird. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Bestellung aus beliebigen Gründen zurückgeschickt werden - selbst wenn der Käufer nur seine Meinung geändert hat.“
Der Verkäufer müsse innerhalb von 30 Tagen sämtliche Kosten erstatten. Ausnahmen sind Flug- und Bahntickets, Konzerteintrittskarten, Hotelbuchungen, Nahrungsmittel, die regelmäßig zugestellt werden, und Privatverkäufe. Hier gelten andere Regeln. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Widerrufsfrist für Internetkäufe auf 14 Tage verlängert.