Haftpflicht: Auf Ausschlüsse und Klauseln achten

Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Ob eine Privathaftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommt, ist nicht immer auf den ersten Blick klar. Denn die Versicherungsbedingungen sind zweigeteilt. Zudem gibt es Regeln für Abweichungen.

Der Versicherte müsse an mehreren Stellen in der Police nachlesen, wie er in einer bestimmten Situation versichert ist, kritisiert der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Denn die Versicherungsbedingungen sind zweigeteilt: So finden sich im Abschnitt „Allgemeine Versicherungsbedingungen“ Ausschlüsse, die teilweise durch die „Besonderen Versicherungsbedingungen“ wieder aufgehoben werden.

Darüber hinaus gebe es noch Klauseln, die wiederum Abweichungen regeln. Der typische Durchschnittskunde ohne besondere versicherungsrechtliche Kenntnisse ist nach Einschätzung der Organisation kaum in der Lage, das Regelwerk zu durchblicken.