Mieteinnahmen können ein Zubrot zur Rente sein. Bevor der Steuerzahler eine solche Investition tätigt, sollte er die Angebote genau prüfen und durchrechnen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler.
Nicht zu vernachlässigen sind dabei steuerliche Aspekte wie die Abschreibung der vermieteten Immobilie. In diesem Zusammenhang weist der Steuerzahlerbund auf eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hin. Danach lassen sich Aufwendungen für die Grundsteinlegung und das Richtfest für die später vermietete Immobilie als Herstellungskosten des Gebäudes über die gesamte Nutzungsdauer abschreiben. Ein sofortiger Betriebsausgabenabzug kommt hingegen nicht in Betracht, so das Gericht (Aktenzeichen: 6 K 2428/04 B).