Hochwasserschäden von der Steuer absetzen
Bayreuth (dpa/tmn) - Hochwasserschäden an Haus oder Wohnung können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern aufmerksam.
Absetzbar sind demnach Schadenskosten, die nicht durch eine übliche Versicherung abgedeckt werden können. Das gilt in der Regel etwa für Grundwasserschäden. Gibt es eine Versicherung, wird jedoch der Selbstbehalt steuerlich anerkannt. „Grundsätzlich müssen von den tatsächlich angefallenen Kosten die von der Versicherung geleisteten Zahlungen abgezogen werden“, erklärt Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Diese Summe werde dann in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung eingetragen. Allerdings ziehe das Finanzamt davon noch einmal eine zumutbare Belastung ab. Diese liege je nach Einkommen und Kindern zwischen 1 und 7 Prozent der Einkünfte.