Jeder kann über seine Beerdigung selbst bestimmen
Berlin (dpa/tmn) - Der Fall ist makaber: Zwei Geschwister streiten sich noch zu Lebzeiten ihrer dementen Mutter, wie diese beerdigt werden soll. Bis ein Gericht ein Urteil spricht. Die Richter finden: Jeder kann über die Modalitäten seiner Beerdigung selbst verfügen.
Über die Art und Weise der eigenen Bestattung kann jeder selbst bestimmen. Zu Lebzeiten steht den Angehörigen diesbezüglich kein Recht im Rahmen der Totenfürsorge zu. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschieden (Az.: 35 C 16/13), wie die Arbeitgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Zwei Halbgeschwister stritten sich in dem verhandelten Fall über die spätere Beerdigung der noch lebenden Mutter. Diese ist 1922 geboren und leidet an Demenz. Deshalb hat sie zwei Betreuer, einer der beiden ist ihr Sohn. Die Tochter wollte die Beisetzung der Mutter auf einem bestimmten Friedhof und eine Feuerbestattung untersagen lassen.
Das ist nicht möglich, so das Gericht. Auch wenn die Mutter an Demenz erkrankt sei, komme es auf ihren Willen an, wie sie bestattet werden möchte. So könnte bereits ein Testament existieren. Die Tochter könne auch noch kein Recht aus der Totenfürsorge herleiten. Zu Lebzeiten des Betroffenen gebe es diese nicht. Es komme bei den Modalitäten einer Beerdigung auf den Willen der Verstorbenen an.