Spare mit dem Chef: Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich
Stuttgart (dpa/tmn) - Mit Hilfe des Chefs sparen: Das lohnt sich richtig. Bei Vermögenswirksamen Leistungen addieren sich selbst kleine monatliche Beträge durch den Zuschuss des Arbeitgebers zu einer ordentlichen Summe.
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Ihr Chef kann ihnen beim Vermögensaufbau helfen. Arbeitgeber wie Banken zahlen bis zu 40 Euro pro Monat an Vermögenswirksamen Leistungen. Beschäftigte im Kfz-Gewerbe West erhalten beispielsweise 26,59 Euro, im öffentlichen Dienst 6,45 Euro. Geregelt ist das oftmals im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Das Geld erhält aber nur, wer einen entsprechenden Vertrag abschließt und dies der Personalabteilung mitteilt. In einigen Branchen werden die Vermögenswirksamen Leistungen ausschließlich zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge gewährt. „Sieht man von den Altersvorsorgeverträgen ab, steht das Geld nach sieben Jahren Sperrfrist in der Regel zur freien Verfügung“, erklärt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und viele Auszubildende können außerdem vom Staat eine Sparzulage erhalten. „Die Zulage gibt es nur bei bestimmten Anlageformen und nur unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen“ erklärt Nauhauser.
Wenn sich Verbraucher für einen Fondssparplan entscheiden und das zu versteuernde Einkommen unter 20 000 Euro liegt, beträgt diese Sparzulage 20 Prozent der Einzahlungen in Höhe von maximal 400 Euro jährlich. Bei einem Bausparvertrag oder der Tilgung von Immobilienschulden liegt die Einkommensgrenze bei 17 900 Euro, und die Förderung beträgt 9 Prozent auf maximal 470 Euro jährlicher Sparleistung. Bei Verheirateten verdoppeln sich die entsprechenden Einkommensgrenzen. Keine Zulage gibt es für Banksparpläne, Lebensversicherungen und betriebliche Altersvorsorge.
Selbst kleine Beträge in Höhe von 6,45 Euro monatlicher Zuschuss durch den Arbeitgeber summieren sich nach 7 Jahren auf 541,80 Euro. „Für sicherheitsorientierte Sparer ist ein Banksparplan geeignet oder, wenn Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht, auch ein Bausparvertrag“, sagt Nauhauser. „Die Verzinsung ist aber überschaubar, deshalb sollte man insbesondere beim Bausparvertrag darauf achten, die Abschlussgebühren durch eine geringe Bausparsumme niedrig zu halten.“
Wer die Schwankungen der Aktienmärkte in Kauf nehmen kann, hat bei Fonds bessere Ertragsaussichten und eine höhere Förderung. Günstige Fondssparpläne bieten Direktbanken an. Was viele Verbraucher, aber auch viele Bankberater nicht wissen: Wer noch Immobilienschulden hat, kann das Geld auch auf das Darlehenskonto überweisen lassen. Die Zuschüsse gibt es, analog zum Bausparen, trotzdem.