Karlsruhe billigt Streichung des Sterbegeldes

Karlsruhe (dpa) - Die Abschaffung des Sterbegeldes für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag (18. August) veröffentlichten Beschluss entschieden.

Die Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durften nicht darauf vertrauen, dass es bei der früheren Regelung zum Sterbegeld bleibe. Das Sterbegeld für Versicherte der VBL wurde von 2002 an stufenweise abgebaut; seit 2008 wird kein Sterbegeld mehr gezahlt (Aktenzeichen: 1 BvR 2624/05).

Geklagt hatte ein 1937 geborener Rentner, der seit 1955 in der VBL versichert war. Er hatte sich auf eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum berufen. Die Streichung des Sterbegeldes verletze das geschützte Vertrauen in den Fortbestand der über Jahrzehnte geltenden Regelung. Auch könne er keine eigene Vorsorge mehr treffen, da er seine Arbeitsleistung bereits vollständig erbracht habe.

Dieser Argumentation widersprachen die Verfassungsrichter: Das Vertrauen auf das Sterbegeld sei nicht schutzwürdiger als die mit der Neuregelung verfolgten Zwecke. Die Tarifparteien im öffentlichen Dienst hätten 2002 das gesamte System der betrieblichen Altersversorgung umgestaltet, um es auch in Zukunft leistungsfähig zu erhalten. Auch Rentnern sei es zuzumuten, sich in einer Übergangszeit von sechs Jahren auf den Wegfall des Sterbegeldes einzustellen.