Keine Gebühren für Internet-PC im Arbeitszimmer
Leipzig (dpa/tmn) - Für internetfähige Computer im häuslichen Arbeitszimmer muss keine Rundfunkgebühr bezahlt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in drei Fällen.
Sind in der Wohnung bereits Rundfunkgeräte angemeldet, können die Computer als Zweitgeräte gebührenfrei genutzt werden, urteilten die Richter (Aktenzeichen: 6 C 15.10, 6 C 45.10, 6 C 20.11). Die drei Kläger nutzten einen Teil ihrer Wohnung für ihre freiberufliche Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügten sie über einen internetfähigen Computer. In den anderen privaten Räumen waren Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die auch Rundfunkgebühren gezahlt wurden. Die Rundfunkanstalten verlangten aber auch für die beruflich genutzten PC Gebühren, während sich die Kläger auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte beriefen.
Die Richter in Leipzig gaben den Klägern Recht. Auch wenn die Rechner im Arbeitszimmer stehen, könnten sie räumlich der privaten Wohnung zugeordnet werden. Zudem dienten die Geräte nicht in erster Linie dem Rundfunkempfang, sondern würden als Arbeitsmittel benutzt.