Klagen gegen Kinderlärm wird Riegel vorgeschoben
Berlin (dpa) - Gerichtsverfahren gegen Kinderlärm wird es künftig in Deutschland kaum noch geben: Nach dem Bundestag beschloss am Freitag (17. Juni) auch der Bundesrat abschließend, Klagen gegen Lärm aus Kindergärten und von Spielplätzen praktisch auszuschließen.
Bisher war das Lärmen von Kindern als schädliche Umwelteinwirkung definiert worden, das wird künftig nicht mehr der Fall sein. Damit entfällt der entsprechende Klagegrund. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wahrscheinlich bald in Kraft treten. Als flankierende Maßnahme soll das Bauplanungsrecht so geändert werden, dass in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen generell zuzulassen sind. Bund und Länder wollen so beitragen zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft.
Anlass für die Neuregelung waren Gerichtsverfahren, die Anwohner von Kindereinrichtungen angestrengt hatten und die teilweise zur Schließung von Kitas führten. Der für die Neuregelung zuständige Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte wiederholt betont, Kinder hätten das Recht, in ihrem Kindsein akzeptiert und toleriert zu werden. Geräuschfreie Kinder seien nicht gewollt.
Aber wenn Kinder privat in einem Wendehammer kicken und den Nachbarn damit nerven, kann dieser auch weiterhin vor Gericht auf Hilfe hoffen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz etwa hatte in einem solchen Fall 2007 eine Gemeinde dazu verpflichtet, den Lärm durch fußballspielende Kinder zu unterbinden - notfalls durch Verbote.
Aber auch gegen Lärm von Einrichtungen wie zum Beispiel Bolzplätzen könnten Klagen nun schwieriger werden - dafür fehlt dem Bund aber die Gesetzgebungskompetenz. „Hier sind die Länder gefordert“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) im Bundesrat. Rheinland-Pfalz habe wie Berlin darauf reagiert und eine Privilegierung des verhaltensbezogenen Kinderlärms in seinem Landes-Immissionsschutzgesetz festgeschrieben.