Krankenkasse zahlt Haushaltshilfe nur auf Antrag
Kiel (dpa/tmn) - Besonders nach einem Krankenhausaufenthalt ist meist längere Zeit Ruhe nötig. Wenn deswegen die Hausarbeit liegen bleibt und niemand anders sich drum kümmern kann, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe.
Wer sich wegen einer Krankheit nicht um den Haushalt kümmern kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Gezahlt wird diese von der Krankenkasse, erklärt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wichtig zu beachten: Die Haushaltshilfe wird nicht vom Arzt verordnet, sondern der Versicherte muss einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Der Arzt muss aber bescheinigen, dass eine Hilfe nötig ist.
Anspruch besteht in der Regel nicht, wenn der Versicherte mit einem Ehe- oder Lebenspartnern zusammenwohnt, der nicht voll beschäftigt ist. Ihnen ist es meist zumutbar, den Haushalt weiterzuführen. Sind sie durch eine Erwerbstätigkeit zeitlich gebunden, kann die Krankenkasse auch Teilleistungen zahlen. Gewährt wird die Haushaltshilfe für alle Tätigkeiten im Haushalt, von der Reinigung der Wohnung sowie der Kleidung und Wäsche über die Zubereitung von Mahlzeiten bis zur Betreuung von Kindern.