Löcher auf Parkstreifen: Gemeinde haftet für Schaden am Auto

Berlin (dpa/tmn) - Gerät ein Autoreifen auf einem Parkstreifen in ein Loch, muss die Gemeinde für Schäden am Wagen unter Umständen haften. Das gilt insbesondere, wenn sie ihre Kontrollpflichten nicht erfüllt hat.

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Das entschied das Oberlandesgericht Naumburg.

In dem verhandelten Fall, über den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet, fuhr ein Mann mit seinem Wagen auf einen unbefestigten Parkstreifen neben einem Krankenhaus. Er sah ein Loch nicht und geriet mit einem Reifen in die Vertiefung. Dabei setzte die Karosserie auf. Der Fahrer verlangte von der Gemeinde Schadenersatz.

Die Richter gaben dem Mann teilweise Recht (Az.: 12 U 158/14). Sie verurteilten die Gemeinde zu einer Teilzahlung von 1200 Euro. Zu einem Viertel musste der Mann selbst haften. Die Gemeinde hatte dort einen Baum fällen lassen und das Loch mit dem Fräsmaterial befüllt. Organisches Material sei nach Auffassung der Richter aber ungeeignet, da es in der Regel zerfällt und nachgibt. In so einem Fall muss die Gemeinde regelmäßig kontrollieren, ob sich der Bereich abgesenkt hat. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherheit vor. Denn die Gemeinde sei auf einem unbefestigten Parkstreifen für ein gefahrenloses Befahren verantwortlich. Zumal den Parkstreifen neben einem Krankenhaus viele Besucher nutzten.