Steuer beim Jobwechsel ins Ausland: Absetzen ist schwierig

Berlin (dpa/tmn) - Wer einen neuen Arbeitsplatz im Ausland annimmt, kann die Kosten für den Umzug in der Regel nicht als Werbungskosten angeben. Das gilt insbesondere, wenn der Steuerzahler seine Zelte in Deutschland vollständig abbricht.

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Das heißt, er erzielt und künftige Arbeitnehmereinkünfte woanders und versteuert sie in dem betreffenden Land. Darauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe aufmerksam.

Deshalb sollten Steuerzahler im Ausland klären, ob sie nach dortigen Steuerregeln die Kosten absetzen können. Unter Umständen lohnt es sich auch, mit dem neuen Arbeitgeber zu verhandeln, ob er die Kosten übernimmt.

Es gibt Ausnahmen: Wenn der Steuerzahler beispielsweise seinen Wohnsitz in Deutschland behält, erkennt der Fiskus die Kosten meist steuerlich an - im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehalts. Zahlt der Arbeitgeber jedoch die Ausgaben, ist eine steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen in der Regel nicht möglich.