Medikamente geltend machen: Finanzamt fordert Rezept

Neustadt/Weinstraße (dpa) - Medikamente für die Hausapotheke sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie auch von einem Arzt verordnet wurden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 5 K 2157/12) und die Klage eines Ehepaars abgewiesen.

Ein Paar hatte in seiner Einkommensteuererklärung für 2010 Medikamente im Gesamtwert von rund 1400 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Mittel gegen Schmerzen oder Grippe seien notwendig, würden aber nicht mehr verschrieben, argumentierten die beiden. Das Finanzamt erkannte nur Kosten für Präparate mit ärztlichem Rezept an. Die Klage blieb daher erfolglos, das Urteil ist rechtskräftig, wie das Gericht am Freitag (23. August) mitteilte.