Moderne Paare schützen sich per Ehevertrag

Hamburg/Düsseldorf (dpa/tmn) - Am Anfang scheint die Welt noch rosa. Doch wenn die Liebe scheitert, kommt oft das böse Erwachen. Denn die Aufteilung des Vermögens bietet viel Anlass für Streit. Paare sollten daher mit einem Ehevertrag vorsorgen.

Freunde und Familie stehen Spalier, die Hochzeitsglocken läuten, ein Traum in Weiß - der Tag der Eheschließung soll nicht nur der schönste Tag im Leben sein, sondern der Beginn des Rest des Lebens zu zweit. Das wahre Leben sieht anders aus: Die Durchschnittsehe hält nur 14 Jahre. Und knapp 40 Prozent aller Ehen werden nach aktuellen Zahlen des statistischen Bundesamtes in Wiesbaden geschieden. „In Großstädten ist es sogar jede zweite Ehe“, sagt Verena S. Rottmann, Rechtsanwältin in Hamburg und Autorin eines Ratgebers zum Thema Ehe- und Partnerschaftsverträge.

Und mit der Scheidung kommt der Streit. Denn nur die wenigsten Brautpaare sichern sich für diesen Fall ab. Der Ehevertrag ist nach wie vor verpönt. „Viele wollen den Partner nicht vor den Kopf stoßen oder scheuen die Kosten“, erklärt Rottmann. Dabei sei ein Ehevertrag ein Vertrag wie jeder andere auch, ein Fall von Für- und Vorsorge und ein Beweis dafür, dass man fair miteinander umgeht. „So wie Sie für Ihre Gesundheit oder die Rente vorsorgen, sollten Sie auch für den Fall des Scheiterns der Ehe vorsorgen.“

„Sprechen Sie das Thema Ehevertrag an, solange Sie noch verliebt und glücklich sind“, rät Heike Dahmen-Lösche, Fachanwältin für Familienrecht und Autorin eines Ehevertrag-Ratgebers. Hauptaspekte sind die Wahl des Güterstandes, Regelungen zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie die Höhe und die Länge von Unterhaltszahlungen. Sogar der Hausrat lässt sich per Ehevertrag aufteilen. Besonders der schwächere Part sollte das Thema ansprechen. Früher wurde der Ehevertrag meist dazu genutzt, um dessen Ansprüche zu begrenzen, heute begründet er diese eher.

„Denn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bietet nur noch eine Grundsicherheit“, erklärt Constanze Hintze, Geschäftsführerin von Svea Kuschel und Kollegen, einer auf Frauen spezialisierten Finanzberatung in München. Da der Gesetzgeber die Unterhaltspflichten stark begrenzte, habe das Finanzmodell „Ich angel mir einen Millionär“ ausgedient. Die Ehepartner seien nach der Scheidung zu mehr Eigenständigkeit angehalten, so Hintze.

Frauen, die nach wie vor auf das klassische Familienmodell setzen und lange Auszeiten vom Beruf nehmen oder diesen gar ganz aufgeben, stehen dadurch im Falle einer Scheidung schnell vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten. „Jede Frau, die heute heiratet und Kinder plant, sollte einen Ehevertrag abschließen“, rät Dahmen-Lösche. Denn laut Gesetz müssen Mütter grundsätzlich wieder voll arbeiten gehen, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist. Ab diesem Zeitpunkt haben sie keine eigenen Unterhaltsansprüche mehr gegen den Ex-Ehemann.

Ein Muss ist der Ehevertrag auch für Paare mit ungleichen Vermögensverhältnissen - etwa wenn ein Partner besonders vermögend ist oder aber wenn ein Partner hohe Schulden mit in die Ehe einbringt. Unternehmer oder Ehepartner, die im Begriff sind, eine Firma zu gründen, sollten ebenfalls einen Ehevertrag abschließen. Der Zugewinnausgleich ist in diesen Konstellationen einer der Hauptaspekte.

Hat man sich für einen Ehevertrag entschieden, kann man diesen zwar grundsätzlich selbst entwerfen. Doch wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte einen Anwalt hinzuziehen. „Wenn beide Partner genau wissen, was sie wollen, können sie gemeinsam einen Anwalt aufsuchen“, so Rottmann. Ist man sich nicht einig oder nicht sicher, was man im Ehevertrag geregelt haben möchte, fährt man mit getrennten Anwälten besser. Am Weg zum Notar führt aber kein Weg vorbei. Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.

Literatur:

- Dahmen-Lösche, Heike: Ehevertrag - Vorteil oder Falle?, Beck Verlag, 160 S., ISBN-13: 978-3-423-50656-4, 10,90 Euro.

- Rottmann, Verena S.: Ehe- und Partnerschaftsverträge: Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für ein faires Miteinander, 142 S., ISBN-10: 3938174161, 14,90 Euro.