Nach dem Tod gezahlte Rente muss zurückgezahlt werden
Gießen(dpa/tmn) - Nicht selten wird die Rentenversicherung nicht schnell genug über den Tod eines Rentners informiert, um anstehende Zahlungen zu stoppen. Die Rente wird überwiesen. Hinterbliebene haben in dem Fall keinen Anspruch auf die zu viel gezahlten Beträge.
Werden Rentenzahlungen noch nach dem Tod eines Versicherten fortgesetzt, können die Rentenversicherungen das Geld zurückfordern, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) über eine Entscheidung des Sozialgericht (SG) Gießen (Az: S 4 R 50/13).
In dem verhandelten Fall überwies die Rentenversicherung nach dem Tod einer Rentnerin auf ein Konto der Verstorbenen die Rente für den folgenden Monat. Die Nichte der Verstorbenen verfügte über eine Kontovollmacht. Sie hob das Guthaben auf dem Konto ab, um die Beerdigung zu bezahlen. Die Rentenversicherung nahm die Nichte auf Rückzahlung der Rente in Anspruch.
Mit Erfolg: Zu Unrecht erbrachte Rentenleistungen sind zurückzuerstatten, entschied das Sozialgericht. Vorrangig muss die Rentenversicherung sich hierzu an die Bank halten. Diese schreibt den Betrag auf dem Konto der Rentnerin gut. Sie ist es auch, die diesen Vorgang rückgängig machen muss. Das ist aber nicht möglich, wenn das Konto — wie hier — nicht mehr die nötige Deckung aufweist. Die Nichte hat das gesamte Guthaben abgehoben und für die Beerdigung verwendet. Dann aber ist die Nichte zur Rückzahlung verpflichtet.