Neue Fußball-Fernsehrechte: Sonderkündigung bei Sky schwer
München (dpa/tmn) - Die Neuordnung der Fernsehrechte für die Fußball-Bundesliga führt Verbraucherschützern zufolge nicht zu einem Sonderkündigungsrecht für Sky-Abonnenten.
Der Pay-TV-Sender hat zwar von der Saison 2017/18 bis 2021 die Rechte an den Freitagsspielen der Bundesliga und an der Relegation an den Sender Eurosport verloren. Sky-Kunden, die sich darüber ärgern, können ihren laufenden Vertrag in der Regel aber nicht kündigen, erklärt Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen: „Es müsste erhebliche Programmänderungen geben, damit eine Sonderkündigung gerechtfertigt ist.“
Ein Sonderkündigungsrecht sei grundsätzlich nur dann gegeben, wenn es durch die Änderungen für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, am Vertrag festzuhalten. Dabei komme es auf die Vertragsbedingungen an und darauf, was der Kunde im Einzelnen gebucht hat. Sky bleibt jedoch im Pay-TV der Hauptpartner der Deutschen Fußball-Liga (DFL). Außerdem zeigt Sky als Ausgleich von der Saison 2017/2018 an das Montagsspiel der Zweiten Liga exklusiv. Somit dürfte es für Kunden schwierig werden, den laufenden Vertrag zu kündigen. Hartmann rät Abonnenten, die diesen Weg gehen wollen, zur rechtlichen Prüfung des Vertrags. Fachanwälte und die Verbraucherzentralen beraten hier. Verbraucher müssten aber damit rechnen, dass Gebühren anfallen. Alternativ könnten Kunden auch bei Sky nach möglichen Vergünstigungen fragen.
Nach eigenen Angaben ist Sky zu Programmänderungen unbeschränkt berechtigt, wenn der Gesamtcharakter eines Programmkanals, eines Programmpakets oder einer Paketkombination beibehalten wird.