NV-Bescheinigung hilft Steuern sparen

Berlin (dpa/tmn) - Die sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist ein nützlicher Beleg, um Zinseinkünfte über den Grundfreibetrag hinaus steuerfrei zu behalten. Geringverdiener können sich das zunutze machen.

Geringverdiener können Zinsen und Dividenden über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Die Voraussetzung: Die jährlichen Einkünfte überschreiten nicht den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 8130 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. In diesen Fällen ist es ratsam, beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) zu beantragen.

Das Finanzamt stellt die NV-Bescheinigung jedem aus, der voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Sie ist in der Regel drei Jahre gültig. Wird die NV-Bescheinigung der Bank vorgelegt, können Zinsen und andere Kapitaleinkünfte grundsätzlich ohne Abzug von Abgeltungsteuer ausgezahlt werden - auch dann, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag überschreiten. So muss man sich nicht die Mühe einer jährlichen Einkommensteuererklärung machen, um zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstattet zu bekommen.