Recht wie beim Hausbau: Gewährleistung für Grabsteine

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Rechtlich betrachtet ist eine Grabanlage ein Bauwerk. Daher hat der Käufer von Grabstein und Einfassung auch die gleichen Rechte wie Bauherren: Bis zu fünf Jahre nach der Abnahme der Anlage hat er einen Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln.

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Darauf weist der Bundesverband Deutscher Steinmetze in Frankfurt am Main hin. Dazu gehörten Ausführungsfehler beim Aufbau wie das falsche Versetzen, aber auch eine Fehlberatung.