Schlampiger Anwalt: Rechtsschutz muss zahlen
Koblenz (dpa/tmn) - Die Rechtsschutzversicherung muss die Kosten für ihren Kunden auch dann übernehmen, wenn ein Prozess wegen der schlampigen Arbeit seines Anwalts verloren geht.
Allerdings darf die Versicherung dann den Anwalt wegen „Schlechterfüllung seines Anwaltsvertrags“ in Regress nehmen (Aktenzeichen: 1 U 358/10). Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage einer Rechtsschutzversicherung gegen einen Anwalt statt. Der Rechtsanwalt hatte gegen den falschen Gegner prozessiert und daher den Prozess verloren. Seine Mandantin verlangte von der Rechtsschutzversicherung die Übernahme aller Prozesskosten, da die Versicherung zuvor eine entsprechende Deckungszusage abgegeben hatte. D
as OLG befand nun, dass die Versicherung vom dem Anwalt einen finanziellen Ausgleich verlangen dürfe. So habe er nicht nur den Anspruch auf sein eigenes Honorar verloren, sondern müsse auch die Gerichts- und gegnerischen Anwaltskosten erstatten.