Seriöse Online-Apotheke verlangt das Originalrezept

Köln/Lichtenau (dpa/tmn) - Im Internet gibt es eine Vielzahl an unseriösen Händlern - darunter auch Apotheken. Verbraucher können den Online-Anbietern von Medikamenten jedoch vorher auf den Zahn fühlen.

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Verbraucher sollten misstrauisch werden, wenn eine Online-Apotheke ein verschreibungspflichtiges Medikament ohne Vorlage des Originalrezepts verschickt. Denn das ist in Deutschland illegal. Darauf weist das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hin, das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ein Register zugelassener Versandapotheken führt. Unseriös sei es auch, wenn die Verpackung eines rezeptpflichtigen Medikaments auf der Internetseite abgebildet ist - solche Werbung ist hierzulande unzulässig.

Legale Versandapotheken sind an einem speziellen Sicherheitslogo erkennbar. Nur Apotheken, die im DIMDI-Register verzeichnet sind, dürfen das Sicherheitslogo auf ihrer Website abbilden. Da es aber auch dabei Fälschungen geben kann, rät das Institut, durch Anklicken zu prüfen, ob das Logo echt ist. Nur dann öffne sich ein Fenster, dessen URL nach dem „http://“ beziehungsweise „https://“ mit „versandapotheken.dimdi.de/“ anfängt. Wichtig sei der Schrägstrich nach dem „.de“. Die Internetseite der Online-Apotheke sollten Verbraucher ausschließlich über den Link öffnen, der im Register aufgeführt ist.

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) weist außerdem darauf hin, dass in Deutschland zugelassene Online-Pharmazeuten ein vollständiges Impressum auf ihrer Internetseite haben müssen. Dieses umfasst die Adresse, den Namen des Apothekers sowie die zuständige Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer. Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen sich auf der Seite finden.